Übungsflug mit deutscher Flugschule in Spanien: UL-Pilotenschein erneuern, erhalten der Gültigkeit des UL-Scheins in Spanien bei Jerez de la Frontera, fliegen lernen an Ferienflugschule in Lebrija, deutsche UL-Flugausbildung zur UL-Pilotenlizenz an deutscher Ultraleicht Flugschule in Spanien,
Wann hat ein Übungsflug mit Fluglehrer zu erfolgen und wie sollte er ablaufen?
Unter den UL-Piloten taucht immer wieder die Frage auf, wann ein Übungsflug mit dem UL mit Fluglehrer erfolgen muss. An dieser Stelle soll diese Frage beantwortet werden.
§ 45 LuftPersV: Gültigkeit des Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer
(2) Die Rechte aus einem Luftfahrerschein mit der eingetragenen Luftsportgeräteart aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber eines Luftfahrerscheins für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.
(3) Die Voraussetzungen nach Absatz 2 können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeug, einem Reisemotorsegler oder einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk ersetzt werden.
Das bedeutet, dass mit Beginn des nächsten Fluges innerhalb der letzten 24 Monate davor, diese Bedingungen erfüllt sein müssen.
Ablauf eines Übungsfluges zur Erhaltung der Rechte aus eines unbefristet gültigen UL-Scheins
Die Übungsflüge sollen einen Refresher darstellen. Sie haben grundsätzlich keinen Prüfungscharakter. Der Fluglehrer soll dabei zunächst auf den einzelnen Piloten eingehen, vorher mit ihm besprechen, was dieser in seiner persönlichen Einschätzung glaubt, noch einmal mit Fluglehrer üben zu müssen.
Desweiteren gibt es die Empfehlung bestimmte Fertigkeiten, welche während der Ausbildung gelehrt, danach aber selten oder nie vom UL-Piloten praktiziert werden, noch einmal zu trainieren. Dabei handelt es sich in der Regel um Notverfahren und Verhalten in besonderen Fällen. Ebenso Flugverfahren und Abläufe, die aus rechtlichen Gründen als einfacher Pilot nicht geübt werden dürfen, z. B. Außenlandeübungen mit Unterschreitung der gesetzlichen Mindestflughöhe.
Im Einzelnen soll auch auf folgende Punkte geachtet, bzw. hingewiesen werden:
- Umgang mit der Checkliste
- Start- und Landetechnik, angepaßt an Wetterverhältnisse, Anfluggegebenheiten, Flugplatzeigenschaften, Klappenstellungen
- Navigation und Flugvorbereitung, falls selten Flüge über die weitere Flugplatzumgebung stattfinden
- Langsamflug und Verhalten bei Strömungsabriss im Geradeausflug, wie auch im Kurvenflug
- Verhalten in besonderen Fällen, bei Triebwerksausfall oder unverhofft auftretenden mechanischen Problemen mit den Steuerorganen
Als Anhaltspunkt kann man das Übungsflug Protokoll Muster Formblatt zu rate ziehen.
Darf der Fluglehrer nach Beendigung des Fluges dem Piloten weiteres Alleinfliegen als PIC verbieten, wenn er der Meinung ist, dass dieser die Fertigkeiten nicht besitzt?
Diese Frage taucht auch immer wieder auf. Die Antwort ist eindeutig nein. Allerdings ist von Gesetzgeberseite und den Verbänden geraten, den Übungsflug nur dann im Fluguch abzuzeichnen, wenn die Fertigkeiten des UL-Piloten eine sichere Flugdurchführung vom Start bis zur Landung auch gewährleisten. Ist dies nicht der Fall, sollte der Pilot vor der Unterzeichnung nachgeschult werden, bis die fehlenden Fertigkeiten (wieder-) erlangt sind.
Das gilt auch für die Erneuerung alter noch nicht unbefristeter Lizenzen. Es sollte mindestens die Alleinflugreife attestiert werden können. Besser auch Alleinflüge absolviert werden. Mindestens drei Platzrunden ohne Fluglehrer an Bord sind da sinnvoll.
Ist der Fluglehrer der Meinung, die Fertigkeiten reichen bei weitem nicht aus und der Pilot sei zum Fliegen nicht geeignet, kann er eine Meldung mit Begründung an die zuständige, Lizenz ausstellende Stelle schicken. Diese entscheidet dann über weiteres Vorgehen.Ein Teil des Konzepts unserer UL-Flugschule bettet sich hervorragend in oben Aufgeführtes zum Thema Übungsflug ein. Die Kombination Streckenflüge/ Flugtouren und Sicherheitstraining.
Die nächsten 5-Tage-Flugtouren mit Sicherheitstraining vom 20.10. - 24.10.2024, Flugtour Nr. 10
Ein weiteres Angebot: Im Rahmen der Passagierberechtigung zur deutschen UL Lizenz einen Übungsflug integrieren. Wie wäre es damit? Im Rahmen der Passagierberechtigung ist ein Prüfungsflug gesetzlich vorgesehen. Diesen für den Übungsflug gleich mitnutzen.Übersicht aller Termine für dieses Jahr auf der Termineseite.