Umschulung PPL auf SPL

Die Umschulung von der PPL zur UL - Pilotenlizenz umfasst eine Einweisung ins Fluggerät, eine pyrotechnische Einweisung und einen vorgeschriebenen mindestens einstündigen Übungsflug, der in der Einweisung enthalten ist. Gem. LuftPersV nennt sich das jetzt Ausbildung. Siehe auch Hinweis weiter unten.


Mit gültiger Lizenz für Trike oder fußstartfähige UL

THEORIE:
Ausbildung und Prüfung entfallen.
Eine pyrotechnische Einweisung muss nachgewiesen werden.

PRAXIS:
max. 5h auf Trike werden auf die Praxisausbildung angerechnet
d. h. mindestens 25 Stunden Praxisausbildung müssen absolviert werden (davon mind. 5 h Alleinflugzeit).
Praxisprüfung durch den Ausbildungsleiter.
Bei bestehender Passagierberechtigung für Trike wird die Passagierberechtigung ohne weitere Nachweise eingetragen.
Für Lizenzerteilung sind einzureichen:
- Nachweis über mind. 25 h Praxisausbildung
- Bestätigung der bestandenen praktischen Prüfung
- Kopie der gültigen Lizenz für Trike oder fußstartfähige UL
- Wenn nicht vorhanden: Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
- gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis

Mit gültiger Lizenz für Tragschrauber

THEORIE:
Ausbildung in den speziellen Fächern (Technik, V.i.b.F.)
Eine pyrotechnische Einweisung muss nachgewiesen werden.
Theorie-Prüfung (schriftlich) durch den Ausbildungsleiter

PRAXIS:
Ausbildung in einer vom DULV oder DAeC registrierten Ausbildungsstätte.
Praxisprüfung durch den Ausbildungsleiter
Bei bestehender Passagierberechtigung für Tragschrauber wird die Passagierberechtigung ohne weitere Nachweise eingetragen.
Für Lizenzerteilung sind einzureichen:
- Kopie (beidseitig) der gültigen Lizenz für Tragschrauber
- gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
- Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
- Praxis-Prüfprotokoll
- Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung

Mit gültiger SPL für Motorschirme oder Motorschirm-Trikes

THEORIE:
Ausbildung in den speziellen Fächern (Technik, V.i.b.F.)
Eine pyrotechnische Einweisung muss nachgewiesen werden.
Theorie-Prüfung (schriftlich) durch Ausbildungsleiter

PRAXIS:
wie Fußgänger
Praxis-Prüfung durch Ausbildungsleiter
Für Lizenzerteilung sind einzureichen:
- gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
- Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
- Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
- Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung

Bewerber mit gültiger PPL(A), PPL (B) bzw. PPL (N) oder Lizenz nach JAR/FCL VORSICHT! nicht PPL (C) oder (H)

Änderungen in der LuftPersV
. § 42 Abs. 4
Hier wird klargestellt, dass die Ausbildung zum Führen von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen in einer registrierten Ausbildungseinrichtung mit der dazu erforderlichen Anmeldung (=Ausbildungsmeldung!) erfolgen muß.
Bei der Umschulung von PPL-Piloten auf aerodynamisch gesteuerten UL wird keine "Einweisung" mehr durchgeführt, sondern eine Ausbildung!

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:
- Bestätigunhg über die Ausbildung von PPL auf Dreiachs
- Ausbildungsmeldung
- Kopie der gültigen PPL-Lizenz
- Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung


Bewerber mit gültiger PPL (C) oder PPL (H)

THEORIE:
Einweisung in den speziellen Fächern (Technik, V.i.b.F.)
Eine pyrotechnische Einweisung muss nachgewiesen werden.
Keine Theorie-Prüfung (Bestätigung der Theorie-Einweisung durch die Flugschule!)

PRAXIS:
max. 20 Flugstunden auf Segelflugzeugen oder Hubschraubern werden auf die Praxisausbildung
angerechnet.
D. h. mindestens 10 Stunden Praxisausbildung müssen absolviert werden (davon mind. 5 h Alleinflugzeit).
Praxisprüfung durch Ausbildungsleiter
Die Passagierflugberechtigung wird ohne weitere Nachweise in die Lizenz eingetragen. DULV
Für Lizenzerteilung sind einzureichen:
- Bestätigung der Theorie-Einweisung durch die Flugschule
- Nachweis über mind. 10 h Praxisausbildung
- Bestätigung der bestandenen praktischen Prüfung
- Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
- Kopie der gültigen PPL


Bewerber mit gültiger unbeschränkter Lizenz für Hängegleiten oder Gleitsegeln

THEORIE:
Ausbildung und Prüfung in den Fächern Meteorologie und (bei Nachweis) Flugfunk kann entfallen.
Eine pyrotechnische Einweisung muss nachgewiesen werden.
Theorieprüfung durch Prüfungsrat

PRAXIS:
wie Fußgänger
Praxisprüfung durch Prüfungsrat
Für Lizenzerteilung sind einzureichen:
- wie bei Fußgängern
- Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
- gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
- Kopie der gültigen Lizenz für HG oder GS
- wenn vorhanden: Nachweis über Ausbildung Flugfunk / BZF


Die Flugausbildung erfolgt über die alteingesessene Flugschule fly-in-spain, der SPL wird vom DULV ausgestellt.

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